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Stand: März 2021, neue Bedingungen ab 2021

Meisterschaftsbedingungen

2020

Wie gewünscht haben wir die veränderten internen Regionalverbandsmeisterschaften 2020 für dieses Jahr geändert und beschlossen:

Alttiermeisterschaft:

Mindestentfernungen:  Zwei Flüge über 200 km und weitere fünf Flüge Distanz über 300 km.

Die restlichen Punkte belassen wir wie vereinbart, so dass wir ggf. ab 2021 nur diesen Punkt wieder ändern müssen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Der RegV-Vorstand

Achtung: Mitteilung vom Verband 27.05.2020

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Reisesaison 2020 nicht wie geplant stattfinden. Daher werden die Sportlichen Vergabebedingungen 2020 an diese Situation angepasst.

 

 

Das Präsidium hat im Rahmen einer Telefonkonferenz am 26. Mai 2020 folgendes beschlossen:

 

Änderung der Sportlichen Vergabebedingungen 2020 und der AS Taube des Monats der Brieftaube 

 

AS Taube des Monats Mai der Brieftaube

Die Prämierung der AS Taube des Monats Mai der Brieftaube wird für 2020 ersatzlos gestrichen.

 

Sportliche Vergabebedingungen 2020

 

§14 AS-Taube

b) Gewertet werden die letzten 6 durchgeführten Wertungsflüge, die folgende Mindestbedingungen aufweisen:

- 2 Flüge über 300 km

- 3 Flüge über 400 km

- 1 Flug über 500 km.

Als Mindestentfernung gilt jeweils die mittlere Entfernung im Sinne des  §8 Abs. 3 der Reiseordnung.

 

§15 Deutsche Verbandsmeisterschaft

b) Gewertet werden die letzten 5 der durchgeführten Regionalverbands-oder Regionalverbandsgruppenflüge, die die Voraussetzungen von Buchstabe c) erfüllen.

 

c) Die in die Wertung kommenden Flüge müssen die folgenden Mindestbedingungen

aufweisen:

-             Der letzte durchgeführte Flug über 300 km

-             Die drei letzten durchgeführten Flüge über 400 km

-             Der letzte durchgeführte Flug über 500 km.

 

§18 Verbands-Jährigen-Meisterschaft

b) Gewertet werden die letzten 5 der durchgeführten Regionalverbands-oder Regionalverbandsgruppenflüge, die die Voraussetzungen von Buchstabe c) erfüllen.

 

c) Die in die Wertung kommenden Flüge müssen die folgenden Mindestbedingungen aufweisen:

- Der letzte durchgeführte Flug über 300 km

- Die drei letzten durchgeführten Flüge über 400 km

- Der letzte durchgeführte Flug über 500 km (jedoch unter 600 km).

Als Mindestentfernung gilt jeweils die mittlere Entfernung im Sinne des §8 Abs. 3 der Reiseordnung.

Die Reisepläne 2020 sind von den Regionalverbänden bis zum 21. Juni 2020 an die Verbandsgeschäftsstelle zu senden.

 

Die übrigen Inhalte der Sportlichen Vergabebedingungen 2020 bleiben vollumfänglich erhalten.

Der Wertungszeitraum der Alttierreise bleibt unverändert.

 

Für das Präsidium

Richard Groß

- Präsident - 

Stand: 17 05 2020


Reisepläne 2020: Dienstleistungen
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